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Dies ist die Hilfe des Ministeriums für den Taxisektor aufgrund von COVID-19

Februar 18 von 2021 - 09: 24

Das Ministerium für Territorialpolitik, öffentliche Arbeiten und Mobilität hat die Genehmigung der Regulierungsgrundlagen für die direkte Gewährung dieser Beihilfen veröffentlicht, um die negativen Auswirkungen der Auswirkungen der aufgrund von COVID-19 ergriffenen Ausnahmemaßnahmen zu verringern.

Folgende Personen können von dieser Beihilfe profitieren:
1. Inhaber von Taxibewilligungen in der valencianischen Gemeinschaft, die zum Zeitpunkt der Beantragung der Beihilfe die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen über eine Zulassungsart VT verfügen, die in der valencianischen Gemeinschaft ansässig ist, ein Visum hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung in Kraft war.
- Seien Sie auf dem neuesten Stand in Bezug auf Steuer- und Sozialversicherungsverpflichtungen.
- Diejenigen, die für den Inhaber der Genehmigung gemäß Artikel 8 des Gesetzes 13/2017 vom 8. November für das Taxi der valencianischen Gemeinschaft erforderlich sind.
2. Die Begünstigten müssen sich nicht an einem der Verbote halten, die in Artikel 2 Abschnitt 13 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über allgemeine Subventionen vorgesehen sind.

Betrag:

Die Höhe des zu empfangenden Betrags ergibt sich aus dem Ergebnis der Aufteilung von 4.750.000 € auf die Gesamtzahl der für diese Zwecke zugelassenen Genehmigungen an zweiter Stelle aller eingereichten Anträge, ohne den Höchstbetrag für jede in dieser Aufforderung zur Einreichung von Anträgen zugelassene Genehmigung kann über 3.000 € liegen.

Ebenso beträgt das Limit pro Begünstigten für alle Taxibewilligungen, für die dieser Antrag eingereicht wird, 18.000 €.

Kompatibilitätsregime

Diese Hilfe ist mit allen anderen Subventionen, Beihilfen, Einnahmen oder Ressourcen für denselben Zweck vereinbar, die von Verwaltungen oder öffentlichen oder privaten, lokalen, regionalen, staatlichen, Europäischen Union oder internationalen Organisationen stammen.

Der Antrag wird elektronisch in der elektronischen Zentrale der Generalitat Valenciana nach dem dafür vorgesehenen Verfahren eingereicht. https://www.gva.es/es/inicio/procedimientos?id_proc=21394.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen beträgt 15 Werktage und beginnt am nächsten Tag um 09.00:9022 Uhr, wenn diese Anordnung im Amtsblatt der Generalitat Valenciana (DOGV 17 vom 02) veröffentlicht wird.

Personen, die an diesen Zuschüssen interessiert sind, können alle Informationen in CREAMA über das Netzwerk der lokalen Entwicklungsagenturen (ADL) von Benissa, Calp, Dénia, Gata de Gorgos, Pedreguer, Pego, Teulada-Moraira und erhalten Jávea.

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