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Der Stadtrat von Dénia ändert die Kapitalertragsteuersteuerverordnung, um sie an die staatlichen Vorschriften anzupassen

16 März 2022 - 11: 53

Der Stadtrat von Dénia hat heute Morgen in einer außerordentlichen Plenarsitzung der vorläufigen Genehmigung der Steuerverordnung zugestimmt, die die Steuer auf die Wertsteigerung von Stadtgrundstücken regelt, mit den Stimmen dafür PSPV y Compromis, die Enthaltung von Gent von Dénia und dagegen stimmen PP und Bürger. Die Abgabenordnung wurde geändert, wie der Schatzmeister erklärte, Paco Roselló, zur Anpassung an die neuen Landesvorschriften, geändert bis November 2021.

Roselló erklärte, dass die wichtigsten Aktualisierungen in einer Erhöhung des Steuersatzes für Transaktionen liegen, die zwischen 0 und 5 Jahren des Eigentums getätigt werden, da sie als spekulativ gelten. In diesen Fällen beträgt die Steuer 30 %. Für Transaktionen mit Waren von 6 bis 20 Jahren oder mehr beträgt die Steuer 28 %.

Der zweite vom Ratsmitglied hervorgehobene Punkt ist, dass der Stadtrat einen Rabatt von 95 % des vollen Anteils der Kapitalertragssteuer in Fällen anwenden wird, in denen das übertragene Eigentum der gewöhnliche Aufenthalt ist.

1 Kommentar
  1. Cesar Pino Dominguez sagt:

    Mit anderen Worten, die Steuer steigt. DAS IST ANPASSUNG.
    Reden Sie nicht um den heißen Brei herum. Guten Tag.


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