Die Regierungsdelegation hat beschlossen, dass Unternehmen ihre Schließung auf 19:00 Uhr bringen müssen. Dies war der Beschluss zur Änderung der Öffnungszeiten, die nach der Erklärung des Alarmzustands angesichts der Gesundheitskrise von COVID-19 festgelegt wurden.
Darüber hinaus müssen alle Verkaufsflächen mit einer Fläche von weniger als 300 Quadratmetern an Sonn- und Feiertagen geschlossen werden, mit Ausnahme von Bäckereien und Konditoreien, Kiosken, Apotheken, Tankstellen und Convenience-Stores.
Diese Maßnahmen werden für die Dauer des Alarmzustands auf unbestimmte Zeit beibehalten.
Die Regierungsdelegation hat diese Schlussresolution bereits um 19 Uhr für nichtig erklärt.