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Diese Woche beginnt die Frist, um von Dénia Hilfe für von der Pandemie betroffene Unternehmen zu beantragen

November 29 von 2021 - 09: 38

Der letzte Woche abgehaltene Verwaltungsrat hat die Grundlagen genehmigt, die die Forderung nach Wirtschaftshilfe für Unternehmen und Freiberufler aus den Sektoren Handel, Gastgewerbe, Tourismus und andere Aktivitäten der Gemeinde Dénia regeln, die von den Folgen der Pandemie besonders betroffen sind.

Die Hilfe soll die Maßnahmen vervollständigen, die der Stadtrat von Dénia für dieses Jahr zur Unterstützung der von COVID-19 besonders betroffenen lokalen Produktionssektoren geplant hatte. Der Haushaltskredit 2021 für diese Hilfen, dessen Höhe sich an den von den Betrieben gezahlten Müllabfuhr- und Straßennutzungsgebühren orientiert, beträgt 813.979,26 Euro.

Begünstigte der Leistung können natürliche, juristische Personen (einschließlich Genossenschaften, Handelsgesellschaften und gegebenenfalls Gesellschaften der Zivilgesellschaft) und rechtlich gebildete Vermögensgemeinschaften sein, die ihre Tätigkeit in Gewerbebetrieben, Hotels, Tourismus und anderen in der Gemeinde ansässigen Tätigkeiten ausüben von Dénia, ausgenommen La Xara und Jesús Pobre.

Bewerber müssen unter anderem bei der IAE registriert sein; die Immobilie, für die die Beihilfe beantragt wird, als Betriebsstätte für die Entwicklung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit als Eigentümer oder als Pächter zu nutzen; eine Genehmigung für die Belegung öffentlicher Straßen für das Jahr 2021 haben und bei der Erfüllung ihrer Steuerpflichten beim Stadtrat von Dénia, bei der Staatlichen Steuerverwaltungsbehörde (AEAT) und bei der Generalkasse der Sozialversicherung (TGSS .) auf dem Laufenden sein ).

Ebenso dürfen sie unter anderem wegen fehlender Tätigkeitserlaubnis oder Besetzung der öffentlichen Straße ohne behördliche Genehmigung kein offenes Disziplinarverfahren haben.

Zur Ermittlung der Höhe werden der im Geschäftsjahr 2021 zu zahlende Betrag des Siedlungsabfalltarifs und der Tarif für die Belegung der öffentlichen Straße mit Tischen und Stühlen als Referenz herangezogen.

Bei der Rate der festen Siedlungsabfälle darf die Höhe der Beihilfe maximal 50% des vom Antragsteller für das Haushaltsjahr 2021 zu zahlenden Betrags erreichen, sobald das nicht förderfähige Minimum von 125 Euro abgezinst wurde.

Im Fall der Auslastung der öffentlichen Straßen könnte sie 100 % erreichen, abhängig von der Belegschaft, die jedes antragstellende Unternehmen im Vergleich zu 2020 gehalten hat. Der Höchstbetrag von 100 % wird für diejenigen zugewiesen, die mindestens 60 % der Personal, wobei 0 % des Betrags für Prozentsätze unter 25 % des Personals zugewiesen werden.

Die Einreichung der Bewerbungen erfolgt durch die elektronische Zentrale des Stadtrates innerhalb der festgelegten Frist: vom 1. bis 10. Dezember 2021.

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