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Die Generalitat eröffnet dieses Jahr die Frist für die Beantragung von Wohnbeihilfen

Mai 03 von 2017 - 15: 59

An diesem Donnerstag, dem 4. Mai, und bis zum 5. Juni eröffnet die Generalitat Valenciana die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Wohnungsmietbeihilfen, die bis zu 40 % und bei besonderer Gefährdung zusätzlich 10 % bezuschussen.

Diese Zuschüsse können einen Höchstbetrag von 2.400 Euro pro Jahr erreichen, und zum ersten Mal wird die Generalitat in diesem Jahr einen zusätzlichen Beitrag von 10 %, bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro, für Personen mit besonderer Schutzbedürftigkeit leisten. Alle Mietrechnungen werden vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 bezuschusst.

Um Anspruch auf diese Hilfen zu haben, müssen die Mietobergrenze und die Einkommensvoraussetzungen der Antragsteller eingehalten werden, die das Dreifache des IPREM (Multiple Effects Public Income Indicator) nicht überschreiten dürfen.

Prioritätsgruppen

Als vorrangige Gruppen werden in diesem Aufruf Menschen festgelegt, die von Zwangsräumungen betroffen sind, junge Menschen unter 30 Jahren sowie Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Darüber hinaus wird in diesem Jahr Menschen mit funktionaler Vielfalt, weiblichen Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, jungen ehemaligen Erziehungsberechtigten und Menschen mit garantiertem Einkommen und anerkannter Staatsbürgerschaft Vorrang eingeräumt.

So verarbeiten Sie es

Die Abwicklung der Beihilfe erfolgt elektronisch. Interessierte finden hier alle nötigen Informationen Website des Ministeriums oder telefonisch unter 012. Die verschiedenen Formalitäten, die im Rahmen des Verfahrens erledigt werden müssen, werden auf der offiziellen Website des Ministeriums für Wohnungswesen veröffentlicht, eine Veröffentlichung, die interessierten Personen per SMS mitgeteilt wird.

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