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die Frist für die Einreichung der Anträge ist geöffnet für den II Plan für Beschäftigung zu qualifizieren

Mai 20 von 2014 - 14: 59

Seit dem vergangenen Mittwoch 21 hat das Rathaus die Frist für die Einreichung von Anträgen zur Beantragung des II. Kommunalen Beschäftigungs- und Ausbildungsplans eröffnet, der bis zum nächsten 31 im Mai eingereicht werden kann. Die Anträge müssen montags bis freitags von 9 bis 14 und samstags von 9 bis 13 beim Einlassregister der Stadtverwaltung von Dénia eingereicht werden.

Beide Registrierungsmodell als Grundlage Sie können auf der Website des Rathauses oder von Creama heruntergeladen werden und sind auch auf den Anzeigetafeln des städtischen Bürgerservicebüros (Erdgeschoss des Rathauses) und von Creama Dénia (Straße 9 d'Octubre) erhältlich / n).

30 schließlich sind Arbeitslose, die Zugang zu diesem II-Beschäftigungsplan erhalten, der in der zweiten Jahreshälfte ausgearbeitet wird und über den sie monatlich 430-Euro erhalten.

Zugangsvoraussetzungen

Diejenigen, die an einem Zugang zum II. Kommunalen Beschäftigungs- und Ausbildungsplan interessiert sind, müssen mit einer Mindestdauer von 6 Monaten im Servef-Büro registriert sein, und diejenigen, die derzeit keine Hilfe oder Unterstützung erhalten, haben Vorrang.

Bei der Bewertung wird unter anderem das Pro-Kopf-Einkommen der Familieneinheit oder einer Behinderung gleich oder größer als 33 bewertet. Eine weitere Grundvoraussetzung, die die Begünstigten erfüllen müssen, ist die Registrierung in der Gemeinde Dénia für mindestens vier Jahre.

In der Auswahl werden 45% der gesamten verfügbaren 30-Plätze Personen über 45 Jahre zugewiesen. ein weiterer 45% für Personen zwischen 25 und 45 Jahren und der verbleibende 10% für Kinder unter 25 Jahren.

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