Das Plenum des Konsells hat am vergangenen Freitag das Dekret verabschiedet, mit dem der Arbeitskalender für die Anwendung im Rahmen der valencianischen Gemeinschaft für das Jahr 2021 festgelegt wird.
Nicht arbeitende Tage werden im territorialen Geltungsbereich der valencianischen Gemeinschaft für bezahlte und nicht erstattungsfähige Arbeitszwecke zu den nachstehend aufgeführten Daten erklärt:
Darüber hinaus ist es als bezahlter Feiertag festgelegt und am 24. Juni, dem Tag von San Juan, wiederherstellbar.
Der im Dekret enthaltene Arbeitskalender wurde einem früheren Bericht des Dreigliedrigen Rates für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und Tarifverhandlungen der valencianischen Gemeinschaft vorgelegt, einem beratenden Gremium, in dem die repräsentativsten Gewerkschafts- und Unternehmensverbände der Gemeinschaft anwesend sind Valencian.