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Öffnen Sie die Frist für die finanzielle Hilfe für die Zahlung der IBI, Abfälle und städtischen Sportschulen bewerben

November 02 von 2016 - 00: 30

Von Mittwoch, dem 2., bis einschließlich Mittwoch, dem 30. November, ist die vom Stadtrat von Dénia einberufene Frist für die Beantragung einer finanziellen Unterstützung für die Zahlung des IBI, der Müllgebühr und der Gebühr für städtische Sportschulen geöffnet.

Die Höhe dieser Hilfe beträgt pro Person 50 % des Betrags der Steuer auf Immobilien städtischer Natur (IBI), dem Satz für Siedlungsabfälle (Müllsatz) oder dem Satz, der in den städtischen Sportschulen gezahlt wird.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können?

Wer folgende Voraussetzungen erfüllt, kann diese Hilfsmittel beantragen: Vorraussetzungen:

  • sein Halter der Quittungen oder den Nachweis Ihrer Zahlung innerhalb der freiwilligen Frist bzw. der Gewährung eines Zahlungsaufschubs oder einer Ratenzahlung innerhalb der freiwilligen Frist zum Zeitpunkt der Beantragung der Beihilfe
  • Für den Fall, dass die Quittung gezogen wird im Namen des Ehegatten Folgendes muss vorgelegt werden: eine Kopie des Familienbuchs, eine Kopie der Kaufurkunde und/oder ein Dokument, das dies beweist, sowie die Bescheinigung des Gemeinschaftseigentums
  • La Renta der Familieneinheit* von 2015 darf 17.146,822 €** nicht überschreiten
  • Höchster Katasterwert des gewöhnlichen Aufenthalts: 30.000 €
  • Sein registriert in Dénia
  • Arbeitslose langfristig (12 Monate), große Familien, Familien Alleinerziehende oder alleinerziehende Mütter, Rentner und Rentner
  • Seien Sie Eigentümer der Immobilie
  • Seien Sie nicht Eigentümer anderer Immobilien, ohne Berücksichtigung der Garage oder des Abstellraums des gewöhnlichen Aufenthalts
  • Zuhause leben für die um Unterstützung gebeten wird
  • Halten Sie sich bezüglich der steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem örtlichen Finanzamt auf dem Laufenden
  • Es stehen keinerlei Sanktionen seitens der örtlichen Verwaltung an

Wann und wo ist der Antrag einzureichen?

Vorstellung der Anwendungen

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen endet am November 2 um 30, beides inklusive. Die Unterlagen werden im Allgemeinen Eintragungsregister des Gebäudes in zweifacher Ausfertigung vorgelegt Soziale Dienste des Rathauses von Dénia, auf der Plaza Archiduque Carlos.

El planen der Einreichung der Bewerbungen erfolgt 9 bis 14 Stunden, Montag bis Freitag.

Dokumentation zu präsentieren

  • Anmeldeformular (eine pro Inhaber): Sie können in den Büros der Bürgerdienste (Erdgeschoss des Rathauses), im Sozialamt (Plaza Archiduque Carlos) oder über das erhalten werden Website des Rathauses.
  • DNI, NIE oder Reisepass Vom Antragsteller
  • Bankdokument oder Kopie des Leitfadens mit dem Kontodaten und Eigentümer, das muss der Antragsteller sein.
  • Fotokopie und Original (zur Überprüfung) des Erhalt des IBI und der Müllgebühr des bereits gezahlten Betrags für den gewöhnlichen Aufenthalt oder die Dokumentation, die den Aufschub belegt.
  • Nachweis über die Zahlung des städtischen Sportschulbeitrags des ersten Sohnes
  • Gewinn- und Verlustrechnung 2015 und eine Fotokopie oder Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie diese nicht vorlegen mussten.
  • Wenn eines der berechenbaren Mitglieder*** hätte im Jahr 2015 mit dem Einkommensteuerabzug kein Einkommen erzielt: Bescheinigung über das Arbeitsleben und Bescheinigung über das wirtschaftliche Einkommen oder Lohn- und Gehaltsabrechnung von 2015, ausgestellt vom Arbeitgeber
  • Wenn der Antragsteller im Jahr 2015 keinen Wohnsitz im Land hatten oder keiner Erwerbstätigkeit nachgingen: Lebensarbeitsbescheinigung und Einkommensbescheinigung bzw. Lohn- und Gehaltsabrechnung von 2016.
  • zu große Familien: gültiger Titel oder gültiger Familienausweis oder Nachweis, der beweist, dass er beantragt wurde
  • zu Alleinerziehende/Alleinerziehende Familien: Familientitel des alleinerziehenden Elternteils oder Familienbuch und Sterbeurkunde im Falle einer Witwenschaft; rechtskräftiges gerichtliches Urteil über die Trennung oder Scheidung zusammen mit dem Beschluss über die Nichtzahlung des Unterhalts und der kommunalen Bescheinigung über das Zusammenleben.

    Es ist zu beachten, dass das Zusammenleben einer alleinerziehenden, getrennt lebenden, geschiedenen oder verwitweten Mutter oder eines alleinerziehenden Vaters mit einer anderen Person, mit der sie eine ungeregelte Beziehung haben, die Bedingung einer Alleinerziehendenfamilie und die damit verbundenen Vorteile ausschließt.

  • zu Langzeitarbeitslose: Bescheinigung von SERVEF, die Ihren Arbeitslosenstatus und deren Dauer belegt, und Bescheinigung von SEPE (Public State Employment Service), die die beitragsbezogenen Leistungen, die Sie erhalten, nachweist.
  • zu Rentner/Rentner: Dokumentation, die es akkreditiert.

Wie und wann die Begünstigten bekannt gegeben werden

Nach Ablauf der Antragsfrist (30. November) ermittelt der Sozialdienst des Stadtrats von Dénia diejenigen, die die Bedingungen erfüllen und daher Anspruch auf die Hilfe haben. Die Kommunalverwaltung genehmigt die vorläufige Liste der Begünstigten und die Höhe der Beihilfe.

La vorläufige Liste von Zugelassenen und Ausgeschlossenen wird in der offengelegt Schwarzes Brett des Rathausesund auf Ihrer Webseite.

Innerhalb von zehn Tagen nach der Ausstellung der Listen können die interessierten Parteien die festgestellten Mängel geltend machen, indem sie die erforderlichen Unterlagen an den Stellen vorlegen, an denen der Antrag eingereicht wurde.

Am Ende der Einreichungsfrist werden die von der Kommunalverwaltung gewährten Zuschüsse endgültig genehmigt. Der Endliste wird erneut am Schwarzen Brett des Rathauses veröffentlicht auf Ihrer Webseite.

Die Begünstigten der Beihilfe erhalten den durch zugewiesenen Betrag Überweisung.

Sozialhilfeempfänger

Klarstellungen

* Das Familieneinkommen ergibt sich aus der Addition des Einkommens aller Familienmitglieder, aus denen die Familieneinheit besteht. Dieses wird durch Addition der in Feld 380 und Feld 395 der persönlichen Einkommensteuererklärung 2015 aufgeführten Beträge berechnet.

Als Mitglieder der Familieneinheit gelten:

  • Ehegatten, die nicht gesetzlich getrennt sind
  • Zu Hause lebende Kinder unter 26 Jahren
  • Kinder über 26 Jahre mit körperlichen, geistigen und sensorischen Behinderungen von mindestens 33 %

** Das Jahreseinkommen aller Familienmitglieder darf folgende Grenzen nicht überschreiten:

  • 1 2 eines Volkes: 11.182,71 €
  • 3 4 eines Volkes: 13.419,252 €
  • Mehr als 4 Personen: 17.146,822 €

*** Als rechenschaftsberechtigte Mitglieder gelten Personen, die unter der gleichen Adresse wie der Antragsteller eingetragen sind, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird.

2016 finanzielle Hilfe Dénia

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