Gesellschaft

Öffnen Sie die Frist für die finanzielle Hilfe für die Zahlung der IBI, Abfälle und städtischen Sportschulen bewerben

November 02 von 2016 - 00: 30

Von Mittwoch, dem 2., bis einschließlich Mittwoch, dem 30. November, ist die vom Stadtrat von Dénia einberufene Frist für die Beantragung einer finanziellen Unterstützung für die Zahlung des IBI, der Müllgebühr und der Gebühr für städtische Sportschulen geöffnet.

Die Höhe dieser Hilfe beträgt pro Person 50 % des Betrags der Steuer auf Immobilien städtischer Natur (IBI), dem Satz für Siedlungsabfälle (Müllsatz) oder dem Satz, der in den städtischen Sportschulen gezahlt wird.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können?

Wer folgende Voraussetzungen erfüllt, kann diese Hilfsmittel beantragen: Vorraussetzungen:

Wann und wo ist der Antrag einzureichen?

Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen endet am November 2 um 30, beides inklusive. Die Unterlagen werden im Allgemeinen Eintragungsregister des Gebäudes in zweifacher Ausfertigung vorgelegt Soziale Dienste des Rathauses von Dénia, auf der Plaza Archiduque Carlos.

El planen der Einreichung der Bewerbungen erfolgt 9 bis 14 Stunden, Montag bis Freitag.

Dokumentation zu präsentieren

Wie und wann die Begünstigten bekannt gegeben werden

Nach Ablauf der Antragsfrist (30. November) ermittelt der Sozialdienst des Stadtrats von Dénia diejenigen, die die Bedingungen erfüllen und daher Anspruch auf die Hilfe haben. Die Kommunalverwaltung genehmigt die vorläufige Liste der Begünstigten und die Höhe der Beihilfe.

La vorläufige Liste von Zugelassenen und Ausgeschlossenen wird in der offengelegt Schwarzes Brett des Rathausesund auf Ihrer Webseite.

Innerhalb von zehn Tagen nach der Ausstellung der Listen können die interessierten Parteien die festgestellten Mängel geltend machen, indem sie die erforderlichen Unterlagen an den Stellen vorlegen, an denen der Antrag eingereicht wurde.

Am Ende der Einreichungsfrist werden die von der Kommunalverwaltung gewährten Zuschüsse endgültig genehmigt. Der Endliste wird erneut am Schwarzen Brett des Rathauses veröffentlicht auf Ihrer Webseite.

Die Begünstigten der Beihilfe erhalten den durch zugewiesenen Betrag Überweisung.

Klarstellungen

* Das Familieneinkommen ergibt sich aus der Addition des Einkommens aller Familienmitglieder, aus denen die Familieneinheit besteht. Dieses wird durch Addition der in Feld 380 und Feld 395 der persönlichen Einkommensteuererklärung 2015 aufgeführten Beträge berechnet.

Als Mitglieder der Familieneinheit gelten:

** Das Jahreseinkommen aller Familienmitglieder darf folgende Grenzen nicht überschreiten:

*** Als rechenschaftsberechtigte Mitglieder gelten Personen, die unter der gleichen Adresse wie der Antragsteller eingetragen sind, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird.

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