Gesellschaft

Der Stadtrat von Dénia ändert die Kapitalertragsteuersteuerverordnung, um sie an die staatlichen Vorschriften anzupassen

16 März 2022 - 11: 53

Der Stadtrat von Dénia hat heute Morgen in einer außerordentlichen Plenarsitzung der vorläufigen Genehmigung der Steuerverordnung zugestimmt, die die Steuer auf die Wertsteigerung von Stadtgrundstücken regelt, mit den Stimmen für die PSPV und Compromís, die Enthaltung von Gent von Dénia und die Abstimmung gegen die PP und Ciudadanos. Die Steuerverordnung wurde, wie der Finanzrat Paco Roselló erklärte, geändert, um sie an die neuen staatlichen Vorschriften anzupassen, die bis November 2021 geändert wurden.

Bild: Paco Roselló, Finanzrat, während einer PressekonferenzPaco Roselló, Finanzrat, während einer Pressekonferenz

Roselló erklärte, dass die wichtigsten Aktualisierungen in einer Erhöhung des Steuersatzes für Transaktionen liegen, die zwischen 0 und 5 Jahren des Eigentums getätigt werden, da sie als spekulativ gelten. In diesen Fällen beträgt die Steuer 30 %. Für Transaktionen mit Waren von 6 bis 20 Jahren oder mehr beträgt die Steuer 28 %.

Der zweite vom Ratsmitglied hervorgehobene Punkt ist, dass der Stadtrat einen Rabatt von 95 % des vollen Anteils der Kapitalertragssteuer in Fällen anwenden wird, in denen das übertragene Eigentum der gewöhnliche Aufenthalt ist.

Siehe 1-Kommentar
Diese Seite ist eine optimierte Version für mobile Geräte. Siehe Originalversion.
Beenden Sie die mobile Version